Eine wichtige Frist wurde letztes Jahr nochmals verlängert, ist jetzt aber zum 31. März 2021 ausgelaufen. Bis zu diesem Datum musste der Kaufvertrag unterschrieben oder die Baugenehmigung für das neue Haus erteilt worden sein.
Wer also bis vergangene Woche seinen Kaufvertrag oder seine Baugenehmigung in der Hand halten konnte, hat noch die Chance auf einen Zuschuss aus dem Fördertopf. Beantragt werden kann das Baukindergeld erst nach Einzug und dann auch nur bis maximal sechs Monate danach. Die endgültige Auslauffrist für das Baukindergeld ist offiziell Ende 2023. Der Fördertopf ist allerdings nicht unerschöpflich. Daher werden auch nur so lange Anträge auf Baukindergeld genehmigt, bis eine festgelegte Höhe erreicht ist.