Am Anfang aller Verkaufsbemühungen oder Vermögensauseinandersetzungen steht die große Frage: wieviel ist meine Immobilie wert? Hierbei gibt es zwei verschiedene Arten der Wertermittlung. Zum einen die Marktwertermittlung und zum anderen das Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB.
Der Verwendungszweck der Bewertung führt zur Wahl der Bewertungsmethodik. Die Marktwertermittlung ist für den Verkauf einer Immobilie meistens ausreichend. Geht es jedoch um steuerliche oder rechtliche Angelegenheiten, wie zum Beispiel Scheidungen oder Erbauseinandersetzungen, erfordert dies in der Regel ein umfangreiches Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB.