Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) gilt seit dem 1. November 2020 und hat unter anderem die Energiesparverordnung (EnEV) abgelöst. Sie beinhaltet Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden, Regelungen über den Einsatz erneuerbarer Energien in Gebäuden und Änderungen bezüglich der Erstellung und Verwendung von Energieausweisen.
Energieausweise müssen bei Verkauf oder Vermietung einer Immobilie vorgelegt werden. Die Übergangsfrist für die Erstellung von Energieausweisen im Bestand läuft noch bis zum 1.5.2021. Bis dahin werden sie nach den Vorschriften der Energiesparverordnung (EnEV) ausgestellt.
Danach gelten die Vorschriften des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und die Energieausweise werden um die zusätzliche Angabe „CO2-Ausstoß des Gebäudes“ erweitert.